Konzept zum Lernen auf Distanz an der WBGE

Wir es uns zur Aufgabe gemacht, verlässliche Rahmenbedingungen für das Lernen auf Distanz zu schaffen!

 


Unser Konzept zum Lernen auf Distanz

Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,

die Schulleitung und das Kollegium der Willy-Brandt-Gesamtschule haben auf der Grundlage der ministeriellen Vorgaben ein Konzept entwickelt, das bis auf Weiteres verbindlich ist.[1] Die wesentlichen, Sie und Ihr Kind betreffenden Punkte sind dabei:

1. Pflicht zur Teilnahme

Ebenso wie der Präsenzunterricht verpflichtend ist, ist auch die Teilnahme am Lernen auf Distanz verbindlich. Das heißt auch, dass die gestellten Aufgaben bearbeitet werden müssen.  

2. Leistungsbewertung

Seit Beginn dieses Schuljahres müssen alle Leistungen, die im Distanzunterricht erbracht werden, bewertet werden. [2]

Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind für den Distanzunterricht weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich (z.B.: mündliche Prüfung in den Fremdsprachen, das Anfertigen schriftlicher Referate, Portfolios). Schülerinnen und Schüler mit Corona-relevanten Vorerkrankungen sind ebenfalls verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen unter Wahrung der Hygienevorkehrungen teilzunehmen.

Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Mitarbeit im Unterricht einbezogen. Zur sonstigen Mitarbeit im Distanzunterricht zählen neben dem Erledigen schriftlicher Arbeitsaufträge (z.B. Bearbeitung von Arbeitsblättern oder Aufgaben aus Schulbüchern und in Arbeitsheften) auch andere Aufgabentypen, z.B. Präsentationen, Portfolios, gestalterische/produktorientierte Arbeitsaufträge, ….

Bei der Bewertung und Notengebung werden berücksichtigt:

▪ die (fristgerechte) Abgabe der Arbeitsergebnisse

▪ die Vollständigkeit der Inhalte

▪ die inhaltliche Korrektheit und Qualität der abgegebenen Lösungen

▪ die Dokumentation des Entstehungsprozesses (Jahresplaner, Arbeitsprotokoll, Projektmappe, eventuell auch ein persönliches Gespräch über die Lernschritte)

3. Einführung neuer Inhalte

 Neben der Bearbeitung bereits bekannter Inhalte können auch neue Gegenstände im Unterricht behandelt werden, die dann auch angemessen in die Leistungsmessung z.B. in Klassenarbeiten oder Tests eingehen können.

4. Technische Probleme

Sollten technische Probleme bei der Bewältigung der Anforderungen (z.B. mit der Internetverbindung oder nicht funktionierenden Endgeräten) auftreten, setzen Sie sich bitte umgehend mit den zuständigen KlassenlehrerInnen in Verbindung, um eine Lösung zu finden.

Selbstverständlich werden wir die weitere Entwicklung beobachten, die getroffenen Maßnahmen überprüfen und ggf. das Konzept anpassen. Sie werden darüber zeitnah informiert.

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[1] Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Schulministeriums unter: Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten | Bildungsportal NRW

[2] Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 tritt folgende Regelung bezüglich der Leistungsmessung und -beurteilung im Unterricht auf Distanz in Kraft: „Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.“ (25. Schulmail des MSB). Daraus folgt auch, dass die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht im gleichen Maße wie am Präsenzunterricht verpflichtet sind.

Lernen auf Distanz

Schulportal IServ

Unser Schulportal IServ hat viele spannende Nutzungsmöglichkeiten. Mit dieser Bedienungsanleitung haben Sie/habt Ihr ein übersichtliches Heft für die Nutzung der Kommunikations- und Austauschplattform IServ.


Netiquette für unseren digitalen Unterricht

WBGE legt verbindliche Verhaltensregeln für alle am Schulleben Beteiligten bei der digitalen Kommunikation fest!  

Bitte unten klicken, um zu unserer "Netiquette" für den digitalen Untzerricht zu gelangen (Hierbei handelt es sich zunächst um einen Entwurf, vorbehaltlich möglicher Änderungen!):