Schulsanitäter

Unsere Schulsanitäter werden professionell in erster Hilfe ausge­bildet. So können sie für die Erstversorgung bei Verletzungen ihrer Mitschüler zur Stelle sein sowie rasch und sachkundig weitere Schritte einleiten.


Konzept des Schulsanitätsdienstes (SSD) der Willy-Brandt-Gesamtschule

1. Was der Schulsanitätsdienst (SSD) ist

Viele Schulsanitätsdienste sind nach einer Veröffentlichung des Kultusministeriums NRW im Amts­blatt aus dem Oktober 1996 unter der fachlichen Betreuung des DRK entstanden. Der Schulsanitäts­dienst (SSD) an der Willy-Brandt-Gesamtschule wurde unter der Leitung vom Frau Christina Bautz im Schuljahr 2003/04 begründet. Frau Sabrina Menze unterstützt den SSD seit dem Schuljahr 2013/2014.

Der SSD ermöglicht Schülerinnen und Schülern, Verantwortung für Andere in der Schulgemeinschaft zu übernehmen und leistet einen Beitrag für eine sichere Schule. Für Schülerinnen und Schüler, die später in medizinischen und pflegerischen Berufen tätig werden wollen, ermöglicht er das Sammeln erster Erfahrungen.

Schülerinnen und Schüler, die im SSD mitarbeiten, engagieren sich in besonderem Maß für die Schul­gemeinschaft. Diese ehrenamtliche Arbeit wird in einem Beiblatt zum Zeugnis beurkundet.

2. Was der SSDmacht

Die Aufgaben des SSD sind

  • Ausbildung in Erster Hilfe
  • Übungen zur Ersten Hilfe
  • Erste Hilfe Leistung bei Unfällen in der Schule
  • Betreuung und Erste Hilfe spontan Erkrankter in der Schule
  • Einweisung des Rettungsdienstes und Notarztes
  • Sanitätsdienste bei Sportfesten
  • Pflege und Verwaltung der Rettungsmittel und des Sanitätsraumes

3. Schulsanitätsdienst – Einsatzfälle

Oberstes Ziel des Schulsanitätsdienstes ist es, Verletzten und Kranken zu helfen. Er leistet einen Beitrag für eine sichere und gesunde Schule.

In Ersthilfe und ggf. weiteren Fortbildungen qualifizierte Schulsanitäter ergänzen und sichern die Erste-Hilfe-Versorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder der Eltern bei Unfällen, Verletzungen und Krankheitsfällen von Schülern, gegebenenfalls auch von Lehrern und anderen Personen, die sich zu bestimmten Zwecken in der Schule aufhalten (Schulveranstaltungen, Sportfeste usw.).

Einsätze bei:

- Sportverletzungen

- Verletzungen nach Stürzen auf dem Pausenhof

- Versorgung von Wunden aller Art (Chemie, Werk-, Kochunterricht)

- Probleme des Kreislauf- und Herzsystems

- starke Magenschmerzen

- bei Beschwerden infolge seelischen Kummers trösten die Schulsanitäter das betreffende Kind und fragen, ob es Kontakt mit dem Klassenlehrer, der Vertrauenslehrerin oder den Schulsozialpädagogen hergestellt haben möchte.

Bei akuter Gefahr, ist der Notruf 112 sofort abzusetzen. Lebensrettende Sofort- Interventionen haben Vorrang vor allem anderen

4. Art und Umfang der Ausbildung

Im SSD können Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse aktiv mitarbeiten. Die Erste-Hilfe-Ausbil­dung (mind. 16 Stunden nach den jeweils gültigen Richtlinien), wird im AG-Band der Jahrgangsstufe 6 zum ersten Mal angeboten. Des Weiteren werden Erste-Hilfe-Ausbildungen im freiwilligen AG-Band angeboten, einmal für die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst oder für den Erwerb des Führerscheins. Voraussetzungen für den Schulsanitätsdienst sind Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und die Bereit­schaft zur internen Fortbildungen.

Dem SSD wird seitens der Schule (Lehrer, Schüler und Eltern) viel Vertrauen entgegenge­bracht; dies darf auf keinen Fall enttäuscht werden.

5. Anforderungen an die Schulsanitäter

Es gelten folgenden Anforderungen an die Schulsanitäter:

a) Verpflichtung zur Verschwiegenheit

b) Verlässlichkeit hinsichtlich der Einhaltung der Regeln für den Einsatz bei Notfällen,

z. B. keine eigenmächtiges Handeln, was den Transport von verletzten Schülern anbetrifft.

c) Verlässlichkeit hinsichtlich der Dienstzeiten

d) sorgfältiges Dokumentieren der Einsatzfälle

e) Absolvierung von Fortbildungsmaßnahmen.

f) Die ausgebildeten Schülerinnen und Schüler müssen sich verpflichten, mindestens

ein Jahr lang Schulsanitäter bei uns zu sein.

Es geht um die Gesundheit von Menschen, daher ist absolutes Einhalten von Absprachen erforderlich. Regelmäßig sollte auf dem Schwarzen Brett des SSD (vor dem Sanitätsraum) überprüft werden, ob es Neuigkeiten oder Änderungen im Dienstplan gibt. Der SSD hat keine Hierarchie, kein Mitglied der Schülergruppe hat Weisungsbefugnis.

6. Alarmierung und Dienstplan-Ablauf

Die Alarmierung erfolgt über Handy.

Im Behandlungsfall versorgen zwei Sanitäter den Verletzten, während der Dritte in Bereitschaft bleibt. Die Zuverlässigkeit in der Wahrnehmung der Dienste ist von großer Bedeutung. Der Raum wird jeweils zu den Pausen geöffnet.

Auch die nicht im Bereitschaftsdienst befindlichen Schulsanitäter helfen spontan bei Unfällen in ihrem Einflussbereich und bei Alarmierungen

Der Dienstplan des SSD wird durch Aushang bekannt gemacht. Jeder Schulsanitäter hat darauf zu achten, dass er nicht an einem Tag Dienst hat, an welchem eine Klassenarbeit geschrieben wird. Er sollte in diesem Fall sich mit anderen Schulsanitätern verabreden und den Dienst tauschen (schriftlich im Bereitschaftsplan vermerken).

Der SSD sollte von der ersten bis zur achten Stunde erreichbar sein.

7. Dokumentation

Festgehalten werden im Verbandsbuch:

1) Name der verletzten oder erkrankten Person, Klasse, Schulform

2) Art und Umfang der festgestellten Verletzungen

3) durchgeführte Maßnahmen der Schulsanitäter und anderer Personen

Ablauf und Umstände des Ereignisses

4) Ort des Ereignisses

5) Zeitpunkt

6) meldende Personen

7) alarmierte und beteiligte Personen und Stellen (Rettungsdienste usw.)

8) Name von Zeugen

8. Aufgaben der SSD

Eine immerwährende Aufgabe des SSDs ist es, die Schränke, die Liege und den Tisch im Sani-Raum immer aufs Neue aufzuräumen, da diese auf wunderbare Weise immer wieder in Unordnung geraten. Zum Lesen in der Erste-Hilfe-Literatur und Üben mit verfallenen Verbandmaterialien wird ausdrück­lich ermuntert.

Es werden keine Medikamente ausgegeben, auch keine Desinfektionen vorgenommen. Die Eigensi­cherung hat ausnahmslos Vorrang. Alle Hilfeleistungen sind in den ausliegenden Protokollblättern festzuhalten.. Alle gesundheitlichen Informationen, die man durch die Tätigkeit als Schul-Sani erhält, sind streng vertraulich zu behandeln. Wird jemand im Sani-Raum versorgt, verlassen alle nicht an der Behandlung beteiligten Personen den Raum, um Ruhe zu gewährleisten.

Alle Maßnahmen wie Entlassung eines Schülers zum Arzt, Transport ins Krankenhaus, Kontakt mit Eltern sind durch einen Lehrer oder durch das Schulsekretariat zu veranlassen. Alle wesentlichen Ent­scheidungen müssen vom Aufsicht führenden Lehrer gefällt werden, der Schul-Sanitäter berät. In Zweifelsfällen ist die Schulleitung zu benachrichtigen.

Der Schulsanitäter ist ggf. bereit, einen erkrankten Schüler/in in das Krankenhaus oder z.B. zum Au­genarzt zu begleiten (Taxitransport). Er beteiligt sich an Übungen zur realistischen Notfalldarstellung.

Bei akuter Gefahr, ist der Notruf 112 sofort abzusetzen. Lebensrettende Sofortmaßnahmen haben natürlich Vorrang. Darüber hinaus sind so bald wie möglich die Schulleitung und das Sekretariat zu informieren. Die Schulsanitäter beachten, dass der im Gang oder in der Pausenhalle Aufsicht führende Lehrer/Lehrerin weisungsbefugt ist und von besonderen Vorkommnissen zu unterrichten ist.

9. Bedeutung des Schulsanitätsdienstes für unsere Schule

a) Das gute Funktionieren eines Schulsanitätsdienstes bewirkt, dass sich Schüler und Erwachsene an unserer Schule bei Notfällen in sicheren Händen wissen. Für die Eltern zu Hause oder in der Arbeit ist es eine Beruhigung.

b) Das Konzept ist auf eine Entlastung vor allem der Sportlehrer und der Sekretärinnen ausgerichtet. Es unterstützt auch die sich im Unterricht befindenden Lehrer, weil sie die Klasse nicht unbeaufsichtigt lassen müssen, um einen Schüler in den Sanitätsraum zu bringen.

c) Für die Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildungen durchlaufen und die es gelernt haben, Mitmenschen in Notlagen zu helfen, stellt der Schulsanitätsdienst eine ernorme Zunahme ihrer persönlichen, sozialen, aber auch fachlichen Kompetenzen dar und könnte für viele auch ein erster Schritt für das Ergreifen eines medizinischen Berufes sein.

d) Der Schulsanitätsdienst, organisiert und personell getragen von Schülern und Erwachsenen unserer Schule stellt einen wichtigen Baustein unsers gesamtes Schulkonzeptes dar, das sich in Richtung von mehr Partizipation (Beteiligung) und Verantwortung von Schülerinnen und Schüler, entwickelt.

e) Die Schulsanitäter sind ein Vorbild für andere Schüler, mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Empathie für den anderen zu spüren. Ihr ehrenamtlicher Einsatz fördert die Wahrnehmung für die Verletzlichkeit und Hilfsbedürftigkeit von uns allen, die wir tagtäglich in der Schule zusammen leben.

10. Aufgaben des Schulsanitätsdienst-Beauftragten

- Absprachen mit dem Kooperationspartner

- Diskussion und ggf. Erweiterung des Konzeptes

- Verwalten, Warten und Ergänzen der Sanitätsdienst-Materialien

- Ausbildung neuer Schulsanitäter/innen

-. regelmäßige Treffen mit den Schulsanitätern

-. Fortbildungen und Übungen in der ersten Hilfe mit den Schulsanitätern

-. Regelmäßige Besprechung der Einsätze

-. Angebote zur Gruppendynamik

-. Planung von Einsätzen und Aktionen

-. Überwachung des Zustandes der Sanitätsräume

-. Kontrolle des Dokumentationsbuches

-. Bemühen um Sponsoren für weitere Anschaffungen

-. Bemühen um spezielle Fortbildungen (Kontakt zu Fachärzten usw.)

 

 

Stand 2013-12-03                                  Christina Bautz

                                                             SSD- Beauftragte