Ab Montag, dem 21.06., entfällt die Maskenpflicht in den Außenbereichen der Schule!

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, 

die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang beschlossen, die Coronabetreuungsverordnung kurzfristig anzupassen.

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen: 

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Wir danken allen Schülerinnen und Schülern für die ganz überwiegend große Bereitschaft, die Maskenpflicht einzuhalten und hoffen, der Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich wird den Schulalltag angesichts der sommerlichen Temperaturen angenehmer macht.