Schulordnung der Willy-Brandt-Gesamtschule

„Es ist wichtiger, etwas im Kleinen zu tun,

als im Großen darüber zu reden.“

                                                                                                     Willy Brandt

 

Die Willy-Brandt Gesamtschule in Bergkamen ist eine integrierte Gesamtschule. Alle an der Schulgemeinschaft beteiligten Personen setzen sich dafür gemeinsam ein, Verantwortung für die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern und ihrem jeweiligen Umfeld zu übernehmen.

Wir arbeiten gemeinsam daran, dass jede Schülerin und jeder Schüler individuell auf das Ziel des eigenen Schulabschlusses, den Beginn der Berufstätigkeit, der Teilhabe an der Gesellschaft und der persönlichen Verwirklichung bestmöglich vorbereitet wird.

Gemeinsam orientiert sich die Schulgemeinschaft dabei an den Werten des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen, in denen die Achtung der Menschenwürde, Demokratie und Freiheit, Toleranz und Respekt, sowie Zivilcourage und Verantwortung für die Gemeinschaft als zentrale Aspekte aktiv im Schulalltag gelebt werden.

  • Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht sich in unserer Schule ungestört als Individuum zu entwickeln.
  • Jede Lehrerin, jeder Lehrer, jedes pädagogische Personal (Trainer*innen, Unterstützer*innen, Ratgeber*innen, Helfer*innen, u.a.) hat das Recht in unserer Schule ungestört Lernen zu gestalten.
  • Alle Beteiligten an der Schulgemeinschaft achten und respektieren die (durch das Grundgesetz geschützten) persönlichen Rechte aller anderen.

Dies alles zu ermöglichen, ist Zweck der Schulordnung.

1. Schulgelände

Das Schulgelände der Willy-Brandt Gesamtschule ist in der Unterrichtszeit von schulfremden Personen nicht zu betreten.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände während des Schulbetriebes nicht verlassen. Es sei denn, sie haben eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern, um in der Mittagspause auf dem kürzesten Weg nach Hause zu gehen. Diese Erlaubnis ist von den Schülerinnen und Schülern bei sich zu tragen, um sie ggf. der Aufsicht vorzulegen (der Vordruck kann auch in digitaler Form vorgelegt werden).

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Rollern, E-Scootern, Motorrädern, Autos u.ä. ist in der Unterrichtszeit verboten. Ausnahmen werden von der Schulleitung genehmigt.

Ausgenommen von der Regelung sind Einsatzfahrzeuge der Stadt Bergkamen, angeforderte Unternehmen, Rettungseinsätze, sowie Hausmeister mit dienstlichem Fahrzeug.

Motorisierte Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Es ist dabei zu beachten, dass Rettungswege stets freigehalten werden.

E-Scooter werden ausschließlich auf dem Parkplatz vor dem Oberstufengebäude (Am Friedrichsberg) abgestellt.

2. Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt mit der 1. Stunde um 7.45 Uhr. Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrpersonen beginnen den Unterricht pünktlich. Die Unterrichtszeit wird von Schülerinnen und Schülern, sowie von Lehrpersonen eingehalten.

Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht in der 1. Stunde oder 2. Stunde nicht direkt durch eine Lehrperson vertreten wird, begeben sich in die ISA, die in der Mensa stattfindet.

In der ISA arbeitet jede Schülerin und jeder Schüler selbstständig und ruhig an ihren/seinem Lernstoff.

Die Gebäude der Abteilung 5-7 und 8-10 werden jeden Morgen um 7.30 Uhr geöffnet, spätestens wenn die zuständige Aufsicht vor Ort ist.

Der Unterricht in den Klassen 5-10 endet in der Regel um 14.55 Uhr. Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass Pausenzeiten und das Ende des Unterrichts eingehalten werden.

Unterrichtsänderungen bzw. Vertretungen werden über ISERV möglichst einen Tag vorher bekannt gegeben. Die Schülerinnen und Schüler tragen selbst dafür Sorge, ihre Unterrichtsmaterialien für den jeweiligen Unterricht bereit zu halten.

Sollte zu einer Unterrichtsstunde die Lehrperson nach 5 Minuten noch nicht eingetroffen sein, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher (in differenzierten Kursen die Kurssprecherin oder der Kurssprecher) das Sekretariat der Abteilung, die Verwaltung (Organisation) oder ein Mitglied der Schulleitung.

3. Pausen

Die Spielpause beginnt um 10.10 Uhr und endet um 10.40 Uhr.

Die Mittagspause beginnt um 12.20 Uhr und endet außer dienstags um 13.15 Uhr.

Dienstags endet die Mittagspause bereits um 12.40 Uhr.

Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Spiel- und Mittagspause auf dem jeweiligen Schulhof ihrer Abteilung, dabei können sie sich in der Mensa verpflegen. 

Generell gilt, dass Schülerinnen und Schüler nur direkt zu Beginn der Spiel- oder Mittagspause oder direkt nach Wiedereinlass in das Gebäude das Sekretariat oder die Verwaltung aufsuchen dürfen.

Nach Rücksprache mit der aufsichtsführenden Lehrkraft, ist das Aufsuchen des Wasserspenders vor dem Sekretariat der AL 8-10, einzeln und nur mit eigener Flasche erlaubt.

In allen Abteilungen bleiben die Klassen-, Unterrichts- und Fachräume in den Wechselzeiten, sowie in der Spielpause und der Mittagspause verschlossen.

Sollten Verkaufsaktionen durch Klassen oder Schülergruppen stattfinden, so ist der Verkauf ausschließlich durch ein Fenster zum Schulhof hin durchzuführen.

Regenpausen sind Pausen, in denen die Wetterlage einen geregelten, gesunden Aufenthalt auf dem Schulhof nicht ermöglicht.

In der Abteilung 5-7 halten sich die Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss des B, C und D- Traktes auf.

In der Abteilung 8-10 dürfen sich die Schülerinnen und Schüler im Foyer und rund um das Atrium im H-Trakt aufhalten, sowie auf dem ersten Treppenabsatz.

Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich dabei im Gebäude ruhig, gehen langsam durch die Gänge und nehmen Rücksicht aufeinander.

4. Verhalten im Unterricht

4a Verhalten im Unterricht

Im Unterricht beachten alle Beteiligten, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Recht hat ungestört zu lernen und dass jede Lehrperson das Recht hat ungestört zu unterrichten. Dabei beachten alle am Unterricht beteiligten Personen jeweils die Grundrechte des anderen.

Konkret beachten alle Beteiligten am Unterricht die Grundregeln für ein gemeinsames, tolerantes und respektvolles Lernen an der WBGe.

  • Ich finde mich pünktlich im Klassenraum ein.
  • Ich habe meine Materialien und den Schuljahresplaner für den Unterricht dabei und führe sie ordentlich und sauber.
  • Ich ziehe Jacken, Mützen und Cappies im Unterricht aus.
  • Ich kaue kein Kaugummi und esse nicht im Unterricht.
  • Ich höre aufmerksam zu, wenn andere sprechen.
  • Ich passe im Unterricht auf, beteilige mich und strenge mich an.
  • Ich befolge die Anweisungen der Lehrerin und des Lehrers.
  • Ich warte, bis ich aufgerufen werde.
  • Ich achte das Eigentum anderer.

4b Verhalten miteinander

  • Ich gehe höflich und respektvoll mit Personen um.
  • Ich respektiere andere Meinungen und Ansichten.
  • Ich vermeide unerwünschten Körperkontakt. Nein heißt nein!
  • Ich achte den persönlichen Wohlfühlbereich von Anderen.
  • Ich äußere mich nicht negativ über das Aussehen oder die Persönlichkeit von Anderen.
  • Ich greife niemanden - auch nicht mit Worten - an.
  • Ich löse Konflikte gewaltfrei.

5. Sauberkeit und Ordnung

Alle Beteiligten an der Schulgemeinschaft sorgen gemeinsam dafür, dass das Schulgelände, das Schulgebäude und die jeweiligen Klassen-, Kurs- und Fachräume sauber bleiben.

Ich halte die Schule sauber.

Ich behandle die Schulmaterialien, die Einrichtungsgegenstände der Schule, sowie die Schulgebäude und das Schulgelände, pfleglich.

Das beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Ich werfe meinen Müll in den Abfalleimer.
  • Ich passe auf die Schulmöbel und Geräte auf und behandle sie ordentlich.
  • Ich erledige meinen Ordnungsdienst anständig und gewissenhaft.
  • Ich stelle am Ende des Schultages meinen Stuhl hoch.
  • Wenn mein Unterricht im F-Gebäude stattfindet, stelle ich den Stuhl direkt am Ende der Stunde hoch.
  • Ich melde, wenn etwas beschädigt oder kaputt ist.

 

Das Mitbringen und der Verzehr von Sonnenblumenkernen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten.

Das Mitbringen und der Verzehr von sogenannten Energydrinks (koffein- und zuckerhaltige Getränke) im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten.

Die Klassen,- Kurs- und Fachräume werden zum Ende des Tages durch die eingeteilten Schüler- und Schülerinnen-Dienste gefegt. Die Fenster werden geschlossen und die Stühle hochgestellt.

Die Flure und das Außengelände werden durch den eingeteilten „Pickdienst“ täglich in den Pausen gesäubert.

Notausgänge sind deutlich durch ein grünes Hinweisschild mit dem Begriff „Notausgang“ gekennzeichnet und sind nur bei Gefahr zu benutzen.

6. Benutzung digitaler Endgeräte

Nutzung von Handys und anderen Datenträgern

Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat „Handyfreie Zonen“ eingerichtet, in denen das Benutzen von digitalen Endgeräten und Zubehör, wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer, In-Ears, Bluetooth-Boxen, Spielekonsolen u.ä. für alle Schülerinnen und Schüler nicht gestattet ist. Die digitalen Endgeräte und das Zubehör bleiben in diesen „Handyfreien Zonen“ ausgeschaltet in der Tasche.

„Handyfreie Zonen“

Die Gebäude und das Gelände der Abteilung 5-7 (A-, B-, C-, D-, F-Gebäude) sowie der Schulhof um und zwischen den Gebäuden, der Mensabereich, die Mehrzweckhalle und die Turnhalle stellen für alle Schülerinnen und Schüler eine „Handyfreie Zone“ dar.

Die Gebäude der Abteilung 8-10 (H-, I- und F-Gebäude), sowie die Schulbücherei, der Multimediaraum und das Selbstlernzentrum stellen für alle Schülerinnen und Schüler eine „Handyfreie Zone“ dar.

„Offene Zonen“

In „offenen Zonen“ sind die Grundregeln des Umgangs mit digitalen Endgeräten an der WBGe zu beachten.

Bild oder Tonaufnahmen (z.B. Videos oder Sprachaufnahmen) von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und anderen Personen der Schule zu erstellen, ist verboten. Im Rahmen des Datenschutzes regelt die Schulvereinbarung den Umgang mit Bild- und Tonaufnahmen bei schulischen Veranstaltungen.

Das Gelände der Abteilung 11-13 (Oberstufe) stellt eine „Offene Zone“ dar.

Während des Unterrichts dürfen digitale Endgeräte nur zu unterrichtlichen Zwecken nach Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin benutzt werden. Auch in diesem Rahmen sind die Grundregeln des Umgangs mit digitalen Endgeräten an der WBGe zu beachten.

Benutzt eine Schülerin oder ein Schüler offensichtlich missbräuchlich ein digitales Endgerät oder Zubehör, wird dies bis zum Ende des Schultages im Sekretariat der Abteilung gelagert. Wird gegen diese Regel durch Schülerinnen und Schüler mehrfach verstoßen, wird mit dem 3. Verstoß das digitale Endgerät am Ende des Schultages nur den Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgehändigt und verbleibt bis dahin verschlossen in der Schule.

Die Schule haftet nicht für eventuell entstandene Schäden.

7. Mitbringen von Gegenständen in die Schule

Die Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen übernimmt keine Haftung für mitgebrachte private Gegenstände.

Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Gefährliche Gegenstände sind Gegenstände, die nach Art und Beschaffenheit darauf angelegt sind, anderen Menschen Schaden zuzufügen.

Das Mitführen von Gegenständen, die nach Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 des Waffengesetzes (sogenannte Waffenliste) verboten zum Umgang definiert werden, ist verboten.

Das Mitführen von Betäubungsmitteln, die nach Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes  nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel darstellen, dazu sogenannte illegale Substanzen, wie Stimulanzien, Opioiden und psychoaktive Stoffe, ist verboten.

Dazu ist das Mitführen von folgenden Gegenständen in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.

  • Waffenattrappen,
  • Taschenmesser,
  • Elektroimpulsgeräte,
  • Pfefferspray, sogenannte „Tierabwehr-Sprays“, CS/CN Gas,
  • Farbsprühdosen und andere Drucksprühdosen wie Haarspray und Deospray,
  • Werkzeuge (z.B. Schraubendreher, Teppichmesser, Hammer, Säge u.a.),
  • Feuerzeuge, Streichhölzer,
  • Feuerwerkskörper (z.B. sogenannte Böller, Knaller u.ä.), Pyrotechnik (z.B. Bengalos u.ä.), Knallkörper und vergleichbare Gegenstände,
  • ätzende und brennbare Flüssigkeiten,
  • Laserpointer,
  • Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Kautabak u.ä.), E-Zigarette, E-Shisha, sogenannte Verdampfer und ähnliche tabakverwandte Erzeugnisse und deren nikotinhaltiges und nikotinfreies Zubehör für Personen unter 18 Jahren (vgl. JuSchG §10),
  • Alkohol,
  • Betäubungsmittel (vgl. BtMG Anlage 1-3)

 

Das Tragen und Mitführen von Kennzeichen (Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen), die gegen das Grundgesetz und die Artikel 6 und 7 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen stehen und den Schulfrieden stören, sind verboten.

Ausnahmen können im pädagogisch-didaktischen Bereich des Unterrichts durch die Lehrkraft vorgenommen werden (z.B. im Zeigen von nationalsozialistischen Symbolen im gesellschaftspolitischen Unterricht).

In dem Zusammenhang hat jede Schulbedienstete und jeder Schulbediensteter das Recht, die mitgeführten (Schul-) Taschen und sonstigen Gegenstände, wie z.B. Turnbeutel, Etui der Schülerinnen und Schüler bei begründetem Verdacht auf die benannten Gegenstände aus der Auflistung unter Punkt 7, die nach der Schulordnung auf dem Schulgelände nicht gestattet sind, zu durchsuchen und die nach dieser Schulordnung verbotenen Gegenstände bei Auffinden an sich zu nehmen.

8. Drogenmissbrauch

Der Genuss von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten (sogenanntes „Dampfen“ oder „Vapen“) und Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (s. BtMG Anlage 1-3) fallen, ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Auf dem Schulgelände und bei unterrichtlichen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ist der Ausschank (auch der Verkauf) von alkoholischen Getränken verboten.

Ausnahmen können unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen durch die Schulkonferenz zugelassen werden. Jede Veranstaltung stellt in diesem Sinne einen Einzelfall dar.

9. Aufsuchen der Toiletten

Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort. Sie dienen allein dem Toilettengang und der persönlichen Hygiene.

Müssen Schülerinnen und Schüler in der Unterrichtszeit zur Toilette gehen, geschieht dies nach Rückmeldung an die Lehrkraft im Kurs oder der Klasse, stets einzeln. Die eigenen digitalen Endgeräte und das Zubehör verbleiben dabei in der Tasche im Klassen-, Kurs- oder Fachraum.

In der Abteilung 5-7 tragen sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum selbstständig und ruhig in eine entsprechende Liste (z.B. im Schulplaner) ein.

In der Abteilung 8-10 legen die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert für den Toilettenbesuch ihr Smartphone entweder ausgeschaltet auf ihren Tisch oder ausgeschaltet auf das Lehrerpult.

10. Schulversäumnisse und Beurlaubungen

Die Eltern und Erziehungsberechtigten informieren bei einer Erkrankung bis 7.40 Uhr das Sekretariat der Schule.

Alle Fehlzeiten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Eltern grundsätzlich entschuldigt werden. Dabei sind die entsprechenden Vordrucke im Schulplaner zu verwenden und der Klassenleitung (direkt) nach Rückkehr vorzulegen.
Wenn Schülerinnen und Schüler keine Entschuldigungen vorlegen, werden die nach dem Schulgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen (bis hin zum Bußgeldverfahren) eingeleitet.

Mit großer Verspätung (mehr als 2 Wochen) eingehende Entschuldigungen werden nicht akzeptiert. Sammelentschuldigungen für einen größeren Zeitraum („Ich entschuldige hiermit alle Fehlzeiten von Peter in den letzten drei Monaten.“) können nicht akzeptiert werden.

Ist ein Schulversäumnis absehbar (Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch, Berufsberatung, planbare Arzttermine etc.), muss rechtzeitig 3 Tage vorher schriftlich bei der Klassenleitung eine Beurlaubung beantragt werden.

Eine Freistellung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in der Regel nicht möglich.

11. Maßnahmen zur Durchsetzung

Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle am Schulleben Beteiligten die Verantwortung. Deshalb sollten auch Schüler und Schülerinnen einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken.

Schülerinnen und Schüler, die sich an diese Regeln nicht halten, müssen – je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes mit Sanktionen rechnen. Die Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulordnung regelt der hausinterne Maßnahmenkatalog.

März 2024
Dr. Jennifer Lach